Brauchbarkeitsprüfungen NRW


Formular des LJV-NRW

 

auch hier gilt:

Die Nennungen müssen mit dem Computer oder der Schreibmaschine ausgefüllt sein, handschriftliche Nennungen können wir nicht berücksichtigen!

 

 

Weitere Informationen zur Brauchbarkeitsprüfung in NRW finden Sie hier